Zahlungsaufforderung National Inkasso im Auftrag der NS Partner GmbH (Regionales Firmenverzeichnis) wegen Branchenbucheintrag erhalten?

Aktuell hat hier ein Gewerbetreibender eine Zahlungsaufforderung der National Inkasso GmbH im Auftrag der Firma NS Partner GmbH mit Sitz in der Schweiz zur Prüfung vorgelegt. Die Firma NS Partner GmbH bietet laut Angaben in der Rechnung Leistungen wie Google AdWords, Google My Business und ein OnlineBranchenbucheintrag an. Laufzeit des Vertrages ist hier 1 Jahr. Gegenstand der hier vorgelegten Rechnung ist wahrscheinlich eine angebliche telefonische Beauftragung des Dienstleisters, entsprechende Leistungen für den angerufenen Unternehmer durchzuführen. Mit der Zahlungsaufforderung wird ein Betrag in Höhe von 749,00 EUR nebst Inkassokosten und Zinsen gefordert. Der Betroffene hat in diesem Zusammenhang berichtet, nicht in dem Bewußtsein gehandelt zu haben, einen kostenpflichtigen Vertrag abzuschließen. Insofern stellt sich die Frage, ob die Möglichkeit besteht, sich von dem angeblichen Vertrag zu lösen.

Allgemeine Information:

Häufig werden Gewerbetreibende während der Geschäftszeit angerufen, um auf diesem Wege einen Eintrag ihrer Daten in einem Onlinebranchenbucheintrag im Internet oder SEO-Leistungen anzubieten. Dem angerufenen Gewerbetreibenden wird dabei häufig mitgeteilt, dass ein vorhandener Vertrag nicht gekündigt wurde und sich daher verlängert hat, weswegen nunmehr die Daten abgeglichen werden müssten. Aber auch andere Anlässe des Anrufes werden vorgetragen. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was Uunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Dienstleistungsvertrag anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet unter dem Vorwand der Datensicherheit. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen ebenfalls noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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